AGG – Gleichbehandlung am Arbeitsplatz
AGG – Gleichbehandlung am Arbeitsplatz Rechtssicherheit schaffen. Verantwortung übernehmen. Mitarbeitende schützen.
Diskriminierung belastet Betroffene, Teams und das Betriebsklima. Gleichzeitig bestehen für Arbeitgeber klare Pflichten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wir unterstützen Sie dabei, diese Verantwortung professionell, präventiv und praxisnah umzusetzen.
Ihre Vorteile:
Leistungen
Beratung & Konzeption
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Rechtliche Grundlagen und Pflichten nach AGG
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Unterstützung bei der Erstellung von Richtlinien, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
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Aufbau klarer Meldewege und Beschwerdestrukturen
Schulungen & Sensibilisierung
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Schulungen für Führungskräfte und HR
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Sensibilisierung der Mitarbeitenden
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Handlungssicherheit im Umgang mit Grenzverletzungen
Prävention & Kulturentwicklung
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Maßnahmen zur Förderung einer respektvollen Arbeitskultur
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Unterstützung bei akuten Fragestellungen oder Konflikten
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Unterstützung bei der Einführung von Programmen zum AGG
Wir bieten Ihnen mehr:
Wir bringen fundiertes Wissen aus der Praxis mit und kennen bewährte Methoden.
Kein Konzept von der Stange – wir gestalten die GB Psych so, dass sie zu Ihrer Kultur und Struktur passt.
Beteiligung und Transparenz sorgen für Akzeptanz, Vertrauen und langfristige Wirkung
Sie bekommen nicht nur gute Maßnahmen, sondern auch die Dokumentation und Belege, die im Fall von Audits oder Prüfungen erforderlich sind.
Wir begleiten Sie nicht nur einmal, sondern helfen Ihnen, Prozesse nachhaltig zu etablieren und weiterzuentwickeln.
Unser Ansatz
Wir verbinden rechtliches Wissen, psychologische Expertise und betriebliche Praxis. Unsere Angebote sind:
- praxisnah
- sensibel
- lösungsorientiert
- auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
FAQ's - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Beschäftigte vor Diskriminierung aufgrund von: • Geschlecht
- Alter
- Herkunft
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- sexueller Identität
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung zu verhindern und geeignete Maßnahmen umzusetzen.
Unternehmen müssen:
- vorbeugende Maßnahmen implementieren
- Mitarbeitende und Führungskräfte sensibilisieren
- Beschwerdewege und Ansprechstellen bereitstellen
- Diskriminierung im Betrieb angemessen und rechtssicher behandeln
Wir empfehlen:
- Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen
- Entwicklung klarer Richtlinien und Betriebsvereinbarungen
- Etablierung eines Beschwerdemanagements
- Regelmäßige Kommunikation zu Gleichbehandlung und Respekt
- Führungskräfte aller Ebenen
- HR-Teams
- Mitarbeitende in sensiblen Bereichen
- Alle, die Verantwortung für Arbeitskultur tragen
Wir bieten:
- Beratung zu rechtlichen Grundlagen
- Erstellung von Richtlinien, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte
- Umsetzung präventiver Maßnahmen und Konfliktbegleitung
Kontakt aufnehmen und Angebot erhalten
Sie möchten Ihre Sie Ihre Mitarbeitenden schützen – präventiv und rechtssicher handeln? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir entwickeln gemeinsam eine passgenaue Lösung.