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Cannabis-Legalisierung: Auswirkungen auf Arbeitsschutz und psychische Gefährdungs-beurteilung

Canabispflanze mit Blühten

Voraussichtlich ab dem 1. April1 soll in Deutschland der Cannabiskonsum für Erwachsene legal werden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesellschaft und das Gesundheitswesen, sondern auch bedeutende Implikationen für den Arbeitsschutz sowie die psychische Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitsschutz und Cannabis-Konsum:

Mit der Legalisierung von Cannabis müssen sich Unternehmen die Frage stellen, wie sie den Arbeitsschutz gewährleisten können. Die Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen und die verlangsamte Reaktionszeit nach dem Konsum von Cannabis können ernsthafte Risiken für die arbeitgebenden Instanzen sowie deren Teammitglieder darstellen. Daher ist es entscheidend, klare Richtlinien für den Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz zu etablieren.

So müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten über die potenziellen Risiken informiert sind und wissen, dass der Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit nicht toleriert wird.

 

Arbeitsschutz und Cannabis-Konsum:

Mit der Legalisierung von Cannabis müssen sich Unternehmen die Frage stellen, wie sie den Arbeitsschutz gewährleisten können. Die Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen und die verlangsamte Reaktionszeit nach dem Konsum von Cannabis können ernsthafte Risiken für die arbeitgebenden Instanzen sowie deren Teammitglieder darstellen. Daher ist es entscheidend, klare Richtlinien für den Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz zu etablieren.

So müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten über die potenziellen Risiken informiert sind und wissen, dass der Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit nicht toleriert wird.

Laut BG RCI Merkblatt A017 „Gefährdungsbeurteilung Gefährdungskatalog“ wird Suchtmittelkonsum als Gefährdungs- und Belastungsfaktor eingestuft. Somit hat die Legalisierung von Cannabis auch Auswirkungen auf die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren sowie den potenziellen Einfluss von Cannabis auf das psychische Wohlbefinden ihrer Belegschaft zu berücksichtigen. Künftig muss also neben Suchtmitteln wie Alkohol auch Cannabis berücksichtigt werden und geeignete Maßnahmen sind zu bestimmen.

Facts zur Cannabis-Legalisierung
Facts zur Cannabis-Legalisierung

Beispielsweise können diese wie folgt aussehen:

  • Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Suchtprävention am Arbeitsplatz um Cannabis erweitern oder – falls erforderlich – neue Regeln zum Umgang mit Suchtmitteln festlegen.
  • Aktionen/Veranstaltungen für die Belegschaft zu Suchtmitteln durchführen.
  • Schulungen für Führungskräfte.
  • Frühzeitiges Einschreiten von Führungskräften bei Missbrauchsfällen.
  • EAP-Programm kann Führungskräfte und betroffene Personen unterstützen.
  • Vernetzung und Austausch mit ortsansässigen Beratungsstellen.

Wichtig ist, zu beachten, dass der Konsum von Cannabis zu Angstzuständen, Paranoia und anderen psychischen Gesundheitsproblemen führen kann. Arbeitgebende sollten daher Maßnahmen ergreifen, um eine offene Kommunikation zu fördern, sowie Unterstützung für Mitglieder der Belegschaft anbieten, die möglicherweise von den Auswirkungen des Cannabiskonsums betroffen sind.

Weitere Facts zu Cannabislegalisierung
Weitere Facts zu Cannabislegalisierung

Konsum im Feierabend

Der Konsum von Cannabis nach Feierabend liegt im persönlichen Verantwortungsbereich. Allerdings darf die Arbeitsleistung am nächsten Arbeitstag nicht davon beeinträchtigt werden. Außerhalb des Betriebsgeländes dürfen Unternehmen den Konsum regulieren, wenn durch Arbeitskleidung ein Bezug zum Unternehmen hergestellt werden kann.

Essenziell ist, zu verstehen, dass trotz der Legalisierung von Cannabis die Gesetzeslage am Arbeitsplatz klar ist: Suchtmittel, zu denen auch Cannabis zählt, dürfen die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen.

Fazit:

Die Legalisierung von Cannabis hat zweifellos Auswirkungen auf den Arbeitsschutz sowie die psychische Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen. Ein proaktiver Ansatz seitens der Unternehmen erweist sich daher als entscheidend, um sicherzustellen, dass die Arbeitsumgebung sicher und förderlich für die psychische Gesundheit bleibt. Dies erfordert klare Richtlinien, Schulungen für die Belegschaft und womöglich Anpassungen an bestehenden Sicherheitsmaßnahmen, um den sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

1 Das Gesetz kommt abschließend voraussichtlich am 22. März in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, doch die Länderkammer könnten den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und die Einführung des Gesetzes verschieben.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Psychischen Gefährdungbeurteilung: Jetzt Informieren